Ich unterstütze Menschen mit psychischen Erkrankungen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und erfüllten Leben. Soziotherapie hilft Ihnen, Alltagsanforderungen zu meistern und soziale Integration zu fördern.
Cornelia Patte-Weinstein
M.Sc. Psychologin
Soziotherapeutin
psych. Psychotherapeutin VT i.A.
Häufig genannte Symptome
Betroffene ziehen sich zunehmend von sozialen Aktivitäten und Kontakten zurück und vermeiden Interaktionen mit Familie, Freunden und Kollegen.
Probleme bei der Organisation und
Wahrnehmung wichtiger Termine
Tagesstrukturierung
Verbesserung der häuslichen Situation
Erkennen von psychischen Belastungsfaktoren und
Überforderung, Anwendung von Skills sowie Stressbewältigung.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst
Soziotherapie unterstützt Menschen mit psychischer Erkrankung, möglichst eigenständig zu leben und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Die Behandlung findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt.
– Bei starker psychischer Belastung
– Erkrankung schizophrener Formenkreis
– Bipolare Erkrankung
– Angst- und Panikerkrankung
– mittelgradige oder schwere Depression
– Persönlichkeitsstörungen
– Zwangsgedanken / Zwangshandlungen
– Für Patienten ab 18 Jahren
– GAF-Wert 40-50
Was Sie sonst noch wissen sollten
Auf der Seite der KBV gibt es weiterführende Informationen zur Soziotherapie.
Über diesen Link können Sie sich zusätzlich informieren:
1.) Verordnung von 5 Probestunden
2.) Klärung der Therapiefähigkeit während Probestunden
3.) Soziotherapeutin erstellt Behandlungsplan
4.) Verordnung 25 Therapieeinheiten
5.) weitere Verordnung nach Bedarf
Verordnungsdetails im Überblick
Bei der Soziotherapie handelt es sich um eine Krankenkassenleistung
Es können maximal 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren verordnet werden. Die Verordnung erfolgt in Schritten (4 x 30 Therapieeinheiten).
Wer darf verordnen?
Ihre wichtigen Fragen zuerst
Bei der Soziotherapie handelt es sich um eine Krankenkassenleistung, die von Ihrem Arzt verordnet werden kann. Die ersten 5 Stunden sind Probestunden. Diese sind nicht genehmigungspflichtig. Die darauffolgenden Stunden müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Hierfür wird das Original der Verordnung zusammen mit dem Betreuungsplan – unterschrieben vom Arzt bzw. Psychotherapeuten, Soziotherapeuten und Patienten – bei der Krankenkasse eingereicht.
Bei der Soziotherapie fällt ggf. eine Zuzahlung an, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Ansonsten beträgt der Eigenanteil pro Einheit mindestens 5,– und maximal 10,– Euro.
Der Arzt bzw. Psychotherapeut darf pro Patient insgesamt 120 Stunden Soziotherapie innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren verordnen. Nach Ablauf von drei Jahren kann er erneut Soziotherapie verordnen – auch bei gleicher Krankheitsursache.
Soziotherapie wird von der Krankenversicherung bezahlt und ist zuzahlungspflichtig. Die Patient*innen zahlen, wenn sie nicht befreit sind, pro Kalendertag, an dem Soziotherapie stattfindet, einen Eigenanteil von 10 % der tatsächlichen Kosten, allerdings mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.
Soziotherapie-Patte-Weinstein
Kahlertstr. 157
33330 Gütersloh
B.Sc. Psychologin, Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie
M.Sc. Psychologin, Schwerpunkt klinische Psychologie und psychologisches Empowerment
psych. Psychotherapeutin i.A für Verhaltenstherapie, DGVT
Betriebswirtin Rechnungswesen/Steuern
Fahrlehrerin Kl. B/BE
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