Willkommen bei Ihrer Praxis für Soziotherapie

Ich unterstütze Menschen mit psychischen Erkrankungen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und erfüllten Leben. Soziotherapie hilft Ihnen, Alltagsanforderungen zu meistern und soziale Integration zu fördern.

Cornelia Patte-Weinstein

M.Sc. Psychologin

Soziotherapeutin

psych. Psychotherapeutin VT i.A.

Sind Sie betroffen?

Häufig genannte Symptome

Soziale Isolation und Rückzug

Betroffene ziehen sich zunehmend von sozialen Aktivitäten und Kontakten zurück und vermeiden Interaktionen mit Familie, Freunden und Kollegen.

Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung

Probleme bei der Organisation und
Wahrnehmung wichtiger Termine
Tagesstrukturierung

Verbesserung der häuslichen Situation

Probleme im Umgang mit der Erkrankung

Erkennen von psychischen Belastungsfaktoren und
Überforderung, Anwendung von Skills sowie Stressbewältigung.

Soziotherapie kurz erklärt

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst

Was ist Soziotherapie?

Soziotherapie unterstützt Menschen mit psychischer Erkrankung, möglichst eigenständig zu leben und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Die Behandlung findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt.

Wie kann Soziotherapie Ihnen helfen?

  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Erlernen des Umgangs mit psych. Belastungsfaktoren
  • Psychoedukation für Betroffene und Angehörige
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Sicherstellung ärztlicher bzw. therapeutischer Behandlung

Für wen ist Soziotherapie geeignet?

– Bei starker psychischer Belastung
– Erkrankung schizophrener Formenkreis
– Bipolare Erkrankung
– Angst- und Panikerkrankung
– mittelgradige oder schwere Depression
– Persönlichkeitsstörungen
– Zwangsgedanken / Zwangshandlungen
– Für Patienten ab 18 Jahren
– GAF-Wert 40-50

Weitere Details zur Soziotherapie

Was Sie sonst noch wissen sollten

Zusätzliche Informationen

Auf der Seite der KBV gibt es weiterführende Informationen zur Soziotherapie. 

Über diesen Link können Sie sich zusätzlich informieren:

www.KBV.de

Verordnung von Soziotherapie

1.) Verordnung von 5 Probestunden

2.) Klärung der Therapiefähigkeit während Probestunden

3.) Soziotherapeutin erstellt Behandlungsplan

4.) Verordnung 25 Therapieeinheiten 

5.) weitere Verordnung nach Bedarf

Leistungsumfang und Verordnungsdetails

Verordnungsdetails im Überblick

Bei der Soziotherapie handelt es sich um eine Krankenkassenleistung

Es können maximal 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren verordnet werden. Die Verordnung erfolgt in Schritten (4 x 30 Therapieeinheiten).

Wer darf verordnen?

  • psychiatrisch und neurologisch tätige Ärzte
  • ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
  • nach Klinikaufenthalt (7 Tage)
  • Hausärzte und andere Fachärzte (5 Stunden)

Häufig gestellte Fragen

Ihre wichtigen Fragen zuerst

Bei der Soziotherapie handelt es sich um eine Krankenkassenleistung, die von Ihrem Arzt verordnet werden kann. Die ersten 5 Stunden sind Probestunden. Diese sind nicht genehmigungspflichtig. Die darauffolgenden Stunden müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Hierfür wird das Original der Verordnung zusammen mit dem Betreuungsplan – unterschrieben vom Arzt bzw. Psychotherapeuten, Soziotherapeuten und Patienten – bei der Krankenkasse eingereicht.

Bei der Soziotherapie fällt ggf. eine Zuzahlung an, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Ansonsten beträgt der Eigenanteil pro Einheit mindestens 5,– und maximal 10,– Euro.

Der Arzt bzw. Psychotherapeut darf pro Patient insgesamt 120 Stunden Soziotherapie innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren verordnen. Nach Ablauf von drei Jahren kann er erneut Soziotherapie verordnen – auch bei gleicher Krankheitsursache.

Soziotherapie wird von der Krankenversicherung bezahlt und ist zuzahlungspflichtig. Die Patient*innen zahlen, wenn sie nicht befreit sind, pro Kalendertag, an dem Soziotherapie stattfindet, einen Eigenanteil von 10 % der tatsächlichen Kosten, allerdings mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.